Liebe Schützenkameraden!
Ich möchte Euch heute über die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung informieren.
Die Mitgliederversammlung war beschlussfähig. Für die gute Teilnahme möchte ich mich bei allen bedanken!
- Der Vorstand und die Schatzmeisterin wurden einstimmig entlastet.
- In der Revisionskommission gab es eine Umbesetzung. Die Hauptversammlung hat das einstimmig bestätigt.
Zu den Beschlüssen:
Letztes Jahr haben wir beschlossen: „Keine Kostenübernahme durch den Verein für die Teilnahme an Landesmeisterschaften und Landespokalen des BDS-LV12 – jeder Schütze hat seine Kosten selbst zu tragen“.
Folgender Antrag lag der Jahreshauptversammlung 2024 zur Entscheidung vor:
Finanzierung von Startgebühren zu den Verbandswettkämpfen: Die Mitgliederversammlung ändert den Beschluss aus der Jahreshauptversammlung 2023 insoweit ab, dass zur Förderung von Wettkämpfen ab 2025 maximal 2 Starts eines Mitgliedes bei Wettbewerben des Sächsischen Großkaliber Sportschützenverband e.V. (SGSSV) – LV 12 im BDS in jedem Sportjahr durch den Verein finanziert werden.
Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.
Zu Thema Königsschießen macht der Vorstand folgenden Vorschlag:
Ablauf Königsschießen, Durchführung und Finanzierung der Königsfeier:
- Der Verein übernimmt die Ausschreibung, den Ablauf des Königsschießens, die Durchführung und die Finanzierung Königsfeier
- Die Ausschreibung erfolgt durch den Vorstand: Es wird eine Einlage von 12 € erhoben
- Die Teilnahme an der Königsfeier ist wie folgt geregelt:
- Königin oder König und deren direkter Anhang (Ehepartner od. eheähnliche Verbindungen; Kinder)
- Alle, die teilgenommen oder auch nur die Einlage entrichtet haben
- Die Königin oder der König bekommt die Königsscheibe und einen Pokal, keine weiteren Vergünstigungen
- Die Reglung zur Königskette bleibt erhalten
- Die Königsfeier wird vom Verein in Zusammenarbeit mit Königin/König organisiert
Auch dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.
Ich bitte um Beachtung!
Grüße
Wolfgang Schumann